| Was ist Fiqh? |
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| Rechtswissenschaft (Fiqh) - Einleitung zum Fiqh |
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Geschichte Das, was heute als islamisches Recht bekannt ist, existierte zur Zeit Mohammeds – Friede und Segen seien auf ihm - noch nicht. In der präislamischen Stammeskultur wandte man sich zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten an einen so genannten hakam, der für besondere Weisheit bekannt war. Dieser besaß keinerlei Exekutivgewalt, um ein Urteil zu vollstrecken, daher forderte er von den Kontrahenten meist vorab, dass sie einen Eid schworen und als Sicherheit einige Kamele einem neutralen Dritten übertrugen.Nach der Hidschra des Propheten Mohammed – Friede und Segen seien auf ihm - und seiner Anhänger nach Medina übernahm Mohammed die Rolle eines solchen hakam für die Muslime. Auch die ersten so genannten "rechtgeleiteten" Kalifen (Raschidun) amtierten als Schiedsrichter für die muslimische Gemeinde. Erst die Umayyaden-Kalifen setzten Richter (sogenannte qadi) ein, die in ihren Entscheidungen relativ frei waren, das heißt, sie fällten ihre Urteile nach ra'y („Gutdünken“, „Meinung“), wobei sie Rekurs auf den Koran, die Tradition und örtliches Gewohnheitsrecht (`urf) nahmen.Die wichtigsten ältesten Rechtsschulen (Madhhab) im Islam waren die Schulen von Kufa und Basra im Irak und die von Medina und Mekka, die sich hauptsächlich im lokalen Gewohnheitsrecht unterschieden. Im 8. Jahrhundert entstand eine Bewegung von Menschen, die wieder verstärkt auf die eigentlichen Quellen des Islam zurückgehen wollten und die auf den Vorrang der Sunna des Propheten über die an altarabischen Stammestraditionen orientierte Rechtsprechung der älteren Rechtsschulen pochten.Die Abbasiden, die 750 die umayyadische Dynastie ablösten, kamen eigentlich durch diese revolutionäre Bewegung an die Macht. Sie errichteten formelle Gerichtshöfe und etablierten ein System von Berufungsgerichten. Die Richter waren theoretisch unabhängig von der Regierung und entschieden allein nach dem islamischen Recht.1 Verwendung des Wortes im Koran und in der Sunna Im Koran wird das Wort Fiqh im Sinne von “feines und tiefes Verstehen (Erkenntnis, Einsicht)” erwähnt. Es wird als ein Licht (arab. nūr) des Herzens beschrieben, welches Einsicht in das Wesen der Dinge zu geben vermag: وَلَقَدْ ذَرَأْنَا لِجَهَنَّمَ كَثِيراً مِّنَ الْجِنِّ وَالإِنسِ لَهُمْ قُلُوبٌ لاَّ يَفْقَهُونَ بِهَا وَلَهُمْ أَعْيُنٌ لاَّ يُبْصِرُونَ بِهَا وَلَهُمْ آذَانٌ لاَّ يَسْمَعُونَ بِهَا أُوْلَـئِكَ كَالأَنْعَامِ بَلْ هُمْ أَضَلُّ أُوْلَـئِكَ هُمُ الْغَافِلُونَ"Wir haben viele Dschinnen und Menschen erschaffen, deren Ende die Hölle sein wird! Sie haben Herzen, mit denen sie nicht begreifen ("lā yafqahūna bihā"), und sie haben Augen, mitdenen sie nicht sehen, und sie haben Ohren, mit denen sie nicht hören; sie sind wie das Vieh; nein, sie irren noch eher (vom Weg) ab. Sie sind wahrlich unbedacht."[7:170] Muawija berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: من يرد الله به خيرا يفقهه في الدين"Wem Allah etwas Gutes zukommen lassen möchte, den lässt er die Religiongut verstehen (arab. jufaqqihhu fi-d-din)."2 Fiqh (arabisch فقه, ling.: „die Erkenntnis, das Verstehen, Einsicht haben in etwas“) ist die islamische Rechtswissenschaft, d. h. die Sammlung sämtlicher Gesetze, die dem Koran und der Sunna entnommen oder aus ihnen abgeleitet werden. Oder sie beruhen, falls Koran und Sunna schweigen, auf den Ansichten der Rechtsgelehrten (Fuqaha). Im Unterschied zum Fiqh ist die Schari'a der Teil des (islamischen) Rechts, der auf göttlicher Offenbarung beruht. 3 Allgemeine Definition im Sinne der islamischen RechtswissenschaftImam Abu Hanifa hat "Fiqh" folgendermasen definiert: “Die Fiqh-Wissenschaft ist das Wissen um die Dinge, die zum Vorteil bzw. zum Nachteil einer Person gereichen. Wissen ist lediglich zum Handeln da. Wissen praktizieren bedeutet, das Ablassen von den weltlichen Beschäftigungen und die Verbannung dieser aus dem Herzen, um die Glückseligkeit im Jenseits zu erreichen. Mit den vorteiligen und nachteilen Dingen sind die Gebote, dieVerbote und die erlaubten Dinge (mubah) gemeint, die den Verantwortung tragenden Muslim (arab. Mukallaf 4) anbetreffen. Das Ablassen von den weltlichen Beschäftigungen und die Verbannung dieser aus dem Herzen, um die Gluckseligkeit im Jenseits zu erreichen, meint das Unterlassen der weltlichen Begierden und der Liebe zu materiellen Gutern und die Bereitstellung aller persönlichen Möglichkeiten für den Dienst auf dem Wege Allahs, um auf diese Weise die Glückseligkeit im Jenseits zu erreichen."5 Pflicht der Erlangung des zum aktuellen Handeln nötigen Wissens Jeder zurechnungsfähige Mensch ab dem Pubertätsalter, d.h. ein mukallaf, ist verpflichtet, Wissen über den Zustand seiner Lage zu erlangen, in der er sich (gerade) befindet, um gemäß dieses Wissens überhaupt handeln zu können und die Pflichten, die Allah dem Menschen auferlegt hat, auszuführen. Wenn jemand gemäß seines islamischen Wissens handelt, diesem lehrt Allah, der Gepriesene, das, was er nicht weis: يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَآمِنُوا بِرَسُولِهِ يُؤْتِكُمْ كِفْلَيْنِ مِن رَّحْمَتِهِ وَيَجْعَل لَّكُمْ نُوراً تَمْشُونَ بِهِO ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und glaubt an Seinen Gesandten! Er wird euch einen doppelten Anteil von Seiner Barmherzigkeit geben und wird euch ein Licht bereiten, worin ihrwandeln werdet….[57:28] Jeder Muslim, der sich auf den Tag des Gerichtes vorbereitet, an dem der Lohn für auch nur eines Staubchens Gewicht des Gutes und auch für nur eines Staubchens Gewicht Böses erhalten wird, sollte bestrebt sein, den Islam genau zu erlernen und möglichst viel gute Taten zu verrichten. Verbot der Verheimlichung von islamischem Wissen Jemand, der Wissen besitzt, darf sein Wissen nicht verheimlichen. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: من كتم علما ألجمه الله يوم القيامة بلجام من نار"Wer Wissen verschweigt, den wird Allah am Tag der Auferstehung an eine Kandare aus Feuer legen."6
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